Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,

heute hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetztes entschieden. (siehe Anhang unten: Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen).

Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in NRW:

1. Maskenpflicht:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. 

Bis Samstag, den 02. April 2022 besteht weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule. Danach endet die Pflicht.

2. Schulische Testungen:

Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien – 08.April 2022 – die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.