Darstellen und Gestalten (D&G)

Angebote in den Jahrgängen

Das Fach Darstellen und Gestalten kann als Wahlpflichtfach ab Klasse 7 gewählt werden.

Kompetenzen - Unterrichtsinhalte

Das Wahlpflichtfach Darstellen und Gestalten vermittelt Wege der Verbindung und Integration verschiedener künstlerisch-ästhetischer Ausdrucksformen. Das Fachangebot umfasst bild-, körper-, sprach- und musikbezogene Formen des Ausdrucks, die einerseits in ihrer Gestaltung und Darstellung und andererseits in ihrer Verbindung miteinander zum Gegenstand des Lernens werden.

  • Darstellungen und Gestaltungen im körpersprachlichen Bereich (Jahrgang 7) umfassen die Gestaltungselemente Bewegung, Körperhaltung, Mimik und Gestik. In Experimenten und Improvisationen werden diese Gestaltungselemente erprobt, verändert, variiert und kombiniert zu einem inhaltlichen Impuls akzentuiert.
  • Darstellungen und Gestaltungen im wortsprachlichen Bereich (Jahrgang 8) umfassen die Gestaltungselemente Laute, Silben, Wörter, Sätze und Texte. Diese sind vorgefunden oder im Rahmen des kreativen Schreibens selbst entwickelt und werden in Experimenten oder Improvisationen zum Gegenstand von Variation und Kombination.
  • Darstellungen und Gestaltungen im bildsprachlichen Bereich (9. Jahrgang) umfassen die Gestaltungselemente Fläche, Raum, Körper, Farbe und Licht. In Experimenten und Übungen wird die Gestaltung von Bühne, Bild, Körper und Objekt zum Gegenstand von Produktion, Variation und Kombination.
  • Darstellungen und Gestaltungen im musiksprachlichen Bereich (9.+10. Jahrgang) umfassen Klang-, Ton- und Geräuscherzeugungen als akustische Gestaltungselemente, die mit Stimme und Körper sowie Gegenstand und Musikinstrument produziert werden.
  • Der Schwerpunkt des 10. Jahrgangs liegt auf der Vernetzung der fachlichen Bereich der Jahrgänge 6-9 zu einem gemeinsamen inhaltlichen Impuls unter dramaturgischen Gesichtspunkten.

Zusätzlich zum regulären Unterricht finden Theaterbesuch und Besuche von kulturellen Veranstaltungen statt. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse auf der Bühne – im Rahmen von verschiedenen schulischen Veranstaltungen – zu präsentieren.

Leistungsbewertung

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schüler erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen angemessen zu berücksichtigen. Dabei werden sie Sonstigen Leistungen stärker gewichtet, da sich die Darstellungs- und Gestaltungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in erster Linie im Rahmen der Unterrichtsarbeit zeigen und nur punktuell in schriftlichen Kursarbeiten erfassen lassen. Darstellerische und gestalterische Leistungen werden immer wieder über die gesamte Unterrichtszeit hinweg in Präsentationen und von Einzelnen und Gruppen als Zwischen- und Endergebnisse der Unterrichtsarbeit gefordert.

Materialien für die Klassen/ Kurse - Info für Eltern und Schüler*innen

Hefter/Kladde, schwarze Bühnenkleidung (Hose, Oberteil, Stoppersocken oder Gymastikschläppchen

Fachvorsitzende: Inger Forst/Christine Geiger


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