Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

jeder von uns hat sicherlich in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Es ist leider nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektion zu brechen. Aus diesem Grund hat das MSB NRW heute Informationen an alle Schulen verschickt. Diese Informationen habe ich Ihnen im Anhang auch beigefügt.

Was bedeutet dies für Ihre Kinder?

1.       Vorsorglich haben wir heute alle Schülerinnen und Schüler gebeten ihre Lehrbücher und Hefte mit nach Hause zu nehmen.

2.       Ab Montag, dem 14.12.20 gelten folgende Regelungen:

a.       Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10 befinden sich komplett im Distanzunterricht.

       Folgende Regeln gelten für den Distanzunterrichts:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt Anwesenheitspflicht beim digitalen Unterricht.
  • Die Zeitfenster für den Unterricht sind dieregulären Fachunterrichtsstunden laut Stundenplan. Der Unterricht wird als digitaler Distanzunterricht via Jitsi.meet für die ganze Lerngruppe erteilt. Materialien sind die Lehrwerke und/oder individuelle Aufgabenstellungen.
  • Der Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt.
  • Die Themen/Kompetenzen, die im Distanzunterricht mit den Lehrer*innen erarbeitet werden, können Grundlage für Klassenarbeiten oder Tests sein.
  • Der Distanzunterricht wird mit Jitsi.meet durchgeführt.

b.      In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

  • Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Hierzu sind die Eltern verpflichtet Frau Hünning eine entsprechende Mail (barbara.huenning1@stadt-koeln.de) zu kommenzulassen. Die StagL/ Co erhalten von Frau Hünning eine entsprechende Rückmeldung. Die Eltern geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.
  • Sollten Eltern Ihr Kind schriftlich vom Präsenzunterricht befreit haben, sind die Schüler*innen in der Woche vom 14. bis 18. Dezember verpflichtet sich über Jitsi.meet nach den regulären Fachunterrichtsstunden zum Präsenzunterricht zuzuschalten
  • Sollten nächste Woche Klassenarbeiten geplant sein, werden diese ggf. auf einen Januartermin verschoben.
  • Für abschlussrelevante Prüfungen (z.B. Mündliche Prüfungen im Jahrgang 10) erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Daher findet an diesen Tagen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schüler*innen unser Klassen 5 bis 6, deren Eltern dieses bei der Schule beantragen.
  • Jede Schülerin und Schüler wählt sich via Jitsi entsprechend des Stundenplans in den digitalen Unterrichtsraum seiner Lehrerin/seines Lehrers ein:

                gdm-lehrername (Bitte entsprechenden Namen einfügen!)                 

Bitte NUR Kleinbuchstaben verwenden, auf die KORREKTE Schreibweise des Lehrernamens achten und Umlaute auflösen.

Hinweis: Die Lehrernamen finden Sie auf unserer Homepage!